Achtung Umzieher – Vermieterbescheinigung kehrt zurück

Veröffentlicht am Okt 30, 2015
Achtung Umzieher – Vermieterbescheinigung kehrt zurück

Sie galt als zu bürokratisch und umständlich. Doch zehn Jahre nach ihrer Abschaffung ist die Vermieterbescheinigung zum 1. November 2015 zurück. Ab sofort müssen Vermieter oder mit der Vermietung beauftragte Verwalter ihren Mietern schriftlich oder elektronisch den Ein- oder Auszug binnen zwei Wochen bestätigen. Innerhalb dieser Frist müssen sich die Mieter beim Einwohnermeldeamt auch an- oder ummelden. Zudem besteht eine Abmeldepflicht, wenn sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Hintergrund ist das neue deutsche Bundesmeldegesetz.

Wer dem nicht fristgerecht nachkommt, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Diese Frist galt zwar auch bisher für An- und Ummeldungen, allerdings war dies in der Realität nur selten der Fall. Da nun aber der Vermieter bei der Anmeldung mit in der Pflicht ist, bekommen Fristen und Bußgeldandrohungen einen höheren Stellenwert.

Der Gesetzgeber will mit dem neuen Bundesmeldegesetz das Problem der Scheinanmeldungen bekämpfen. So nutzten in der Vergangenheit zum Beispiel Autobesitzer die Möglichkeit sich mit einem Zweitwohnsitz teure Prämien bei der Autoversicherung zu sparen. Sie meldeten einfach einen Zweitwohnsitz mit einer niedrigeren Risikoklasse an einem entsprechenden günstigeren Wohnort an.

Das Formular, das Mieter und Vermieter ausfüllen müssen, heißt „Wohnungsgeberbescheinigung“. Viele Kommunen bieten dieses Dokument auf ihren Internetseiten bereits zum Download an.