Oscar Esser Service Thema: Das Finanzamt am Umzug beteiligen
Mit den richtigen Steuertipps können Sie bares Geld sparen: Umzugskosten für einen beruflich oder aus gesundheitlichen Gründen bedingten Wohnungswechsel können ab dem 1. Februar 2017 beim Fiskus stärker geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber hebt dann abermals die sogenannte „Umzugskostenpauschale“ an.
Die Umzugskosten für einen Umzug aus beruflichen Gründen können zum Beispiel grundsätzlich als Werbungskosten angegeben werden. Die steuerlich absetzbaren Pauschbeträge werden für um 18 auf 764 Euro erhöht, für Verheiratete und Lebenspartner um 31 Euro auf 1.528 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person steigt die Pauschale von 329 auf 337 Euro.
Weitere Tipps zu diesem Thema erhalten Sie bei den Umzugsberatern von Oscar Esser.