Achtung Umzieher – Vermieterbescheinigung kehrt zurück
Sie galt als zu bürokratisch und umständlich. Doch zehn Jahre nach ihrer Abschaffung ist die Vermieterbescheinigung zum 1. November 2015 zurück. Ab sofort müssen Vermieter oder mit der Vermietung beauftragte Verwalter ihren Mietern schriftlich oder elektronisch den Ein- oder Auszug binnen zwei Wochen bestätigen. Innerhalb dieser Frist müssen sich die Mieter beim Einwohnermeldeamt auch an- […]