Service-Tipp: Versicherungspolice zieht mit um

Veröffentlicht am Nov 26, 2012

Was passiert eigentlich mit einer Hausrat-Police / Hausratversicherung bei einem Umzug? Dieser Frage sind die Redakteure von „Guter Rat“ nachgegangen. Als Service für unsere Kunden geben wir den Artikel hier wieder (GUTER RAT Nr.12/2012):

Eine bestehende Hausratversicherung erlischt bei einem Wohnungswechsel nicht automatisch. Zudem löst ein Umzug kein außerordentliches Sonderkündigungsrecht aus, weil die ursprüngliche Wohnung nicht mehr da ist, für die die Police abgeschlossen wurde. Das Risiko, also der versicherte Hausrat, bleibt ja bestehen, er wandert bei einem Umzug nur von einer Wohnung in eine andere. Wer in der neuen Wohnung erst renoviert und seine Möbel nicht auf einen Schlag von einer Wohnung in die nächste mitnimmt, der genießt für eine Übergangszeit von zwei Monaten parallelen Schutz (Anmerkung von Oscar Esser: Sollte sie in der Zwischenzeit ihre Möbel in unserem Möbellager einlagern, sind die Möbel und ihr Umzugsgut über uns versichert!). Im neuen Domizil sollte der Versicherungsschutz in jedem Fall überprüft werden. Sind höherwertige Möbel dazugekommen und hat die Wohnung eine größere Wohnfläche, dann sollte die Versicherungssumme angepasst werden. Die neue Adresse muss auf jeden Fall gemeldet werden, dadurch kann auch die Prämie teurer werden, falls in der Gegend z. B. mehr Einbrüche passieren.

Ein Tipp von OSCAR ESSER: Wenn Sie mit ihrem Lebenspartner zusammen ziehen und beide hatten vorher eine Police, kann die jüngere Police aufgelöst werden.